Verfassungsgerichtshof V143/00 ua

V143/00 uaVerfassungsgericht20.06.2001

Regest

Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Umweltschutz, Verordnungserlassung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V143/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2001

Spruch

Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 11. Juli 1988 idF der Verordnung vom 18. Juli 1989 und der Verordnung vom 10. November 1989 wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.

Die vom Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg gestellten Anträge werden abgewiesen.

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