Verfassungsgerichtshof B1560/00

B1560/00Verfassungsgericht20.06.2001

Regest

Auslegung teleologische, Vergabewesen, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Bescheid Trennbarkeit, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1560/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2001

Spruch

1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Spruchpunkte II., III., IV. und VI. des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen.

2. Durch die übrigen Spruchpunkte des angefochtenen Bescheides ist der Beschwerdeführer in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

3. Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 14.750,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Ansonsten werden keine Kosten zugesprochen.

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