Verfassungsgerichtshof B817/00 - B7/01

B817/00 - B7/01Verfassungsgericht20.06.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B817/00 - B7/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2001

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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