Verfassungsgerichtshof B1296/99

B1296/99Verfassungsgericht27.06.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1296/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2001

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Stadt Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 29.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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