Verfassungsgerichtshof B12/99

B12/99Verfassungsgericht27.06.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B12/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2001

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

2. Der Bescheid wird aufgehoben.

3. Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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