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V29/01•Verfassungsgerichtshof V29/01
V29/01Verfassungsgericht27.06.2001
Baurecht, Bausperre, Determinierungsgebot, Raumordnung
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Wienerwald vom 23. Oktober 1997 (Bausperre gemäß §23 NÖ Raumordnungsgesetz 1976), kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 24. Oktober bis 10. November 1997, war gesetzwidrig.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Feststellung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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