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B239/01•Verfassungsgerichtshof B239/01
B239/01Verfassungsgericht27.06.2001
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
2. Der Bescheid wird aufgehoben.
3. Die Telekom Austria Aktiengesellschaft ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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