Verfassungsgerichtshof B64/01

B64/01Verfassungsgericht27.06.2001

Regest

Auslegung eines Bescheides, Urheberrecht, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Klaglosstellung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B64/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2001

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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