Verfassungsgerichtshof B1304/98

B1304/98Verfassungsgericht28.06.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Sachentscheidung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1304/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2001

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 32.200,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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