Verfassungsgerichtshof V98/99

V98/99Verfassungsgericht29.06.2001

Regest

Determinierungsgebot, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V98/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2001

Spruch

Der Antrag, die Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 30. August 1994, Z A10/1-I-223/9-1994, als gesetzwidrig aufzuheben, wird, insoweit er sich nicht auf Punkt 12. der genannten Verordnung bezieht, zurückgewiesen.

Soweit sich der Antrag auf Punkt 12. bezieht, wird er abgewiesen.

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