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V98/99•Verfassungsgerichtshof V98/99
V98/99Verfassungsgericht29.06.2001
Determinierungsgebot, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang
Der Antrag, die Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 30. August 1994, Z A10/1-I-223/9-1994, als gesetzwidrig aufzuheben, wird, insoweit er sich nicht auf Punkt 12. der genannten Verordnung bezieht, zurückgewiesen.
Soweit sich der Antrag auf Punkt 12. bezieht, wird er abgewiesen.
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