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V42/01 - V43/01•Verfassungsgerichtshof V42/01 - V43/01
V42/01 - V43/01Verfassungsgericht24.09.2001
Ankündigungsabgaben, Anzeigenabgaben, Finanzverfassung, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Beschlußrecht, Finanzausgleich, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung
§2 Abs4 sowie die litc des §4 Abs1 der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Zeltweg vom 27. Juni 1996 über die Einhebung einer Abgabe von Ankündigungen (Ankündigungsabgabeordnung), kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 10. Juli 1996 bis 25. Juli 1996, waren gesetzwidrig.
Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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