Verfassungsgerichtshof G146/01

G146/01Verfassungsgericht24.09.2001

Regest

EU-Recht, Rechtsschutz, Vergabewesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G146/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2001

Spruch

§1 Abs4 des Gesetzes vom 10. Februar 1994 über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Kärntner Auftragsvergabegesetz), LGBl. für Kärnten Nr. 55/1994, war verfassungswidrig.

Der Landeshauptmann ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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