Verfassungsgerichtshof G98/01 ua

G98/01 uaVerfassungsgericht24.09.2001

Regest

Gewerberecht, Betriebsanlagen, Parteistellung Gewerberecht, Nachbarrechte

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G98/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2001

Spruch

I. §359b Abs4 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung BGBl. I Nr. 88/2000, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2002 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

II. Im übrigen werden die Anträge abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.