Verfassungsgerichtshof B226/01

B226/01Verfassungsgericht24.09.2001

Regest

Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme, VfGH / Antrag, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Abtretung, VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B226/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2001

Spruch

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird zurückgewiesen.

III. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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