Verfassungsgerichtshof B681/99

B681/99Verfassungsgericht25.09.2001

Regest

Behördenzuständigkeit, EU-Recht Richtlinie, EU-Recht, Rechtsschutz, Vergabewesen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B681/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist verpflichtet, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 17.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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