Verfassungsgerichtshof B2234/00

B2234/00Verfassungsgericht25.09.2001

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Dienstrecht, Disziplinarrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2234/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2001

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Vertreter die mit ATS 29.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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