Verfassungsgerichtshof B1499/00

B1499/00Verfassungsgericht25.09.2001

Regest

Kompetenz Bund - Länder Polizeirecht, Kompetenz Bund - Länder Veranstaltungspolizei, Polizei, Sicherheitspolizei, Veranstaltungswesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1499/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 17.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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