Verfassungsgerichtshof V44/01

V44/01Verfassungsgericht28.09.2001

Regest

Raumordnung, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Rechtsstaatsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V44/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2001

Spruch

Z 2 der Anlage zur Verordnung der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die Erlassung eines Raumordnungsprogrammes, mit dem das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsflächen von Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf in der Planungsregion Linz-Umland festgelegt wird, LGBl. für Oberösterreich Nr. 68/1998, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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