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G224/01 ua•Verfassungsgerichtshof G224/01 ua
G224/01 uaVerfassungsgericht01.10.2001
Auskunftspflicht, Determinierungsgebot, Fremdenrecht, VfGH / Fristsetzung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßverfahren
I. 1. Die Wortfolge "Luft- oder" in §53 Abs3 sowie §103 Abs3 des Bundesgesetzes über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I Nr. 75/1997, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.
2. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II. Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.
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