Verfassungsgerichtshof G224/01 ua

G224/01 uaVerfassungsgericht01.10.2001

Regest

Auskunftspflicht, Determinierungsgebot, Fremdenrecht, VfGH / Fristsetzung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G224/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.2001

Spruch

I. 1. Die Wortfolge "Luft- oder" in §53 Abs3 sowie §103 Abs3 des Bundesgesetzes über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I Nr. 75/1997, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.

2. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

II. Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.