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B544/01 ua•Verfassungsgerichtshof B544/01 ua
B544/01 uaVerfassungsgericht01.10.2001
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der zu B544-549/01 beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 42.000,--, der zu B550-582/01 beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 109.000,-- sowie der zu B585/01 und B586/01 beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 32.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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