Verfassungsgerichtshof WI-2/01

WI-2/01Verfassungsgericht03.10.2001

Regest

VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Legitimation, VfGH / Wahlanfechtung, Wahlen, Wahlbehörden, Ermittlungsverfahren, Stimmzettel, Wahlanfechtung administrative, Wahlergebnis, Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WI-2/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2001

Spruch

I. Der Wahlanfechtung wird stattgegeben.

Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Mühlen am 19.3.2000 wird beginnend mit der Entscheidung der Landeswahlbehörde vom 19.4.2001 über die administrativen Wahlanfechtungen aufgehoben.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

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