Verfassungsgerichtshof B983/98

B983/98Verfassungsgericht09.10.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B983/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 29.500,-

bestimmten Prozesskosten bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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