Verfassungsgerichtshof G10/01

G10/01Verfassungsgericht09.10.2001

Regest

Rechtsschutz, Vergabewesen, VfGH / Legitimation, VfGH / Präjudizialität, Selbstbindung, Geltung ÖNORM, VfGH / Anlaßverfahren, Rechte subjektive öffentliche

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G10/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2001

Spruch

Die Wortfolge "dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 5 Millionen ECU beträgt" in §6 Abs1 des Bundesvergabegesetzes 1997, BGBl. I Nr. 56/1997, war verfassungswidrig.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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