Verfassungsgerichtshof B330/00 ua

B330/00 uaVerfassungsgericht09.10.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B330/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu B330/00 und B2141/00 zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit je S 29.500,- bestimmten Prozesskosten bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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