Verfassungsgerichtshof B780/01 ua

B780/01 uaVerfassungsgericht10.10.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B780/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 47.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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