Verfassungsgerichtshof B1035/01

B1035/01Verfassungsgericht11.10.2001

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Beschwer

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1035/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2001

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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