Verfassungsgerichtshof B1080/01

B1080/01Verfassungsgericht26.11.2001

Regest

Verwaltungsverfahren, Berufung, Berufungsfrist

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1080/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2001

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 32.200,- (€ 2.340,07) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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