Verfassungsgerichtshof B1037/01

B1037/01Verfassungsgericht26.11.2001

Regest

Finanzverfahren, Wiederaufnahme, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1037/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2001

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- (Euro 2.143,85) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.