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B378/01•Verfassungsgerichtshof B378/01
B378/01Verfassungsgericht27.11.2001
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Fristen, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Kosten
I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid vom 10.1.2001 wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid vom 10.1.2001 wird aufgehoben.
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 11.500,-- (€ 835,74) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
II. Soweit sich die Beschwerde gegen die Bescheide vom 22.3.2000 und 29.6.2000 richtet, wird sie zurückgewiesen.
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