Verfassungsgerichtshof B2271/00

B2271/00Verfassungsgericht28.11.2001

Regest

Auskunftspflicht, Instanzenzug, Datenschutz, Fernmelderecht, VfGH / Instanzenzugserschöpfung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2271/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im Grundrecht auf Datenschutz verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 29.500,-- (€ 2.143,85) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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