Verfassungsgerichtshof B1431/00

B1431/00Verfassungsgericht29.11.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1431/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2001

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,- (€ 2.143,85) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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