Verfassungsgerichtshof B998/01

B998/01Verfassungsgericht04.12.2001

Regest

Einkommensteuer, Werbungskosten, Kompetenz Bund - Länder Sozialversicherung, Krankenanstalten, Zweckzuschüsse, Rechte wohlerworbene, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Verständlichkeit einer Norm, Vertrauensschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B998/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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