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B405/99•Verfassungsgerichtshof B405/99
B405/99Verfassungsgericht10.12.2001
EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz, Vergabewesen
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- (€ 2143,85) bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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