Verfassungsgerichtshof B405/99

B405/99Verfassungsgericht10.12.2001

Regest

EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz, Vergabewesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B405/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- (€ 2143,85) bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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