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V74/01•Verfassungsgerichtshof V74/01
V74/01Verfassungsgericht10.12.2001
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Anwendbarkeit, Verordnungserlassung, VfGH / Prüfungsmaßstab
Die Verordnung der Gemeinde Maria Wörth vom 16. Dezember 1994, 17. November 1995 und 22. Dezember 1995, mit der ein Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Maria Wörth beschlossen worden ist, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 25. Juli 1996, Z Ro-68/5/1996, wird, soweit damit für das Grundstück Nr. 261/7, KG Reifnitz, die Widmungen "Grünland - Schutzstreifen - Grünland an der Straße" und "Verkehrsfläche - Parkplatz" festgelegt werden, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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