Verfassungsgerichtshof B1708/98

B1708/98Verfassungsgericht14.12.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1708/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.143,68 €

bestimmten Prozesskosten bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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