Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G181/01 ua•Verfassungsgerichtshof G181/01 ua
G181/01 uaVerfassungsgericht14.12.2001
EU-Recht, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Gewerberecht, Güterbeförderung, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, VfGH / Präjudizialität
Die Wortfolge "und Z7 bis 9" im zweiten Satz des §23 Abs2 des Bundesgesetzes über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995), BGBl. Nr. 593, in der Fassung BGBl. I Nr. 17/1998, war verfassungswidrig.
Die verfassungswidrige Bestimmung ist insofern nicht mehr anzuwenden, als sie sich auf die Z8 bezieht.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt I kundzumachen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.