Verfassungsgerichtshof B828/00 ua

B828/00 uaVerfassungsgericht25.02.2002

Regest

Gemeinderecht, Vorstellung, Verwaltungsverfahren, Berufung, Berufungsfrist, Eingaben, Fristen, Wiedereinsetzung, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B828/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2002

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.325,36 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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