Verfassungsgerichtshof G319/01

G319/01Verfassungsgericht01.03.2002

Regest

Gewerberecht, Betriebsanlagen, Kompetenz Bund - Länder, Bedarfskompetenz, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Verwaltungsverfahren, Wirkung aufschiebende, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G319/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2002

Spruch

Die Wortfolgen "das Arbeitsinspektorat gegen den Genehmigungsbescheid berufen hat und", "des Arbeitsinspektorates" und "von Arbeitnehmern" im letzten Satz des §78 Abs1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, idF BGBl. I Nr. 63/1997 werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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