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B58/02•Verfassungsgerichtshof B58/02
B58/02Verfassungsgericht02.03.2002
Auslegung eines Bescheides, Bescheidbegriff, Notare, Sozialversicherung, Pensionsversicherung, VfGH / Individualantrag, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Eventualantrag
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der hilfsweise gestellte Antrag auf Aufhebung des §10a des Notarversicherungsgesetzes 1972 (NVG 1972), BGBl. Nr. 66/1972, idF der 9. Novelle zum NVG 1972, BGBl. I Nr. 139/2000, Z7, als verfassungswidrig wird zurückgewiesen.
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