Verfassungsgerichtshof WI-5/01 ua

WI-5/01 uaVerfassungsgericht07.03.2002

Regest

Bundeshauptstadt Wien, Bezirksvertretungen, Grundprinzipien der Verfassung, demokratisches Grundprinzip, VfGH / Legitimation, VfGH / Wahlanfechtung, Wahlen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WI-5/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2002

Spruch

Die Wahlanfechtung wird, soweit sie sich gegen die Wahl des Vorsitzenden der Bezirksvertretung und eines seiner Stellvertreter richtet, zurückgewiesen.

Im Übrigen wird der Wahlanfechtung nicht stattgegeben.

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