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WI-5/01 ua•Verfassungsgerichtshof WI-5/01 ua
WI-5/01 uaVerfassungsgericht07.03.2002
Bundeshauptstadt Wien, Bezirksvertretungen, Grundprinzipien der Verfassung, demokratisches Grundprinzip, VfGH / Legitimation, VfGH / Wahlanfechtung, Wahlen
Die Wahlanfechtung wird, soweit sie sich gegen die Wahl des Vorsitzenden der Bezirksvertretung und eines seiner Stellvertreter richtet, zurückgewiesen.
Im Übrigen wird der Wahlanfechtung nicht stattgegeben.
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