Verfassungsgerichtshof G278/01

G278/01Verfassungsgericht07.03.2002

Regest

Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Verweisung, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G278/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2002

Spruch

Der Satzteil "Z 1 bis 4" im ersten Satz des §97 Abs1 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, in der Fassung BGBl. Nr. 818/1993, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2003 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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