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B1409/99 ua•Verfassungsgerichtshof B1409/99 ua
B1409/99 uaVerfassungsgericht13.03.2002
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, der zu B1409/99 sowie B1500/00 beschwerdeführenden Partei die mit € 3.924,-- und den zu B1410/99 und B1462/99 beschwerdeführenden Parteien die mit je € 1962,-- bestimmten Prozeßkosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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