Verfassungsgerichtshof B1213/01

B1213/01Verfassungsgericht13.03.2002

Regest

Bescheidbegründung, Grundverkehrsrecht, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1213/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2002

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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