Verfassungsgerichtshof B2299/00 ua

B2299/00 uaVerfassungsgericht13.03.2002

Regest

Finanzverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2299/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2002

Spruch

Die Beschwerden werden für gegenstandslos erklärt und die Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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