Verfassungsgerichtshof B1077/00

B1077/00Verfassungsgericht13.03.2002

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1077/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 1962,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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