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B923/02•Verfassungsgerichtshof B923/02
B923/02Verfassungsgericht17.05.2002
Bescheidbegriff, Rechtsschutz, Strafrecht, Strafprozeßrecht, VfGH / Wirkung aufschiebende, Auslieferung
Dem in der Beschwerdesache des S W, ..., gegen das als Bescheid gewertete Schreiben des Bundesministers für Justiz vom 10. Mai 2002, ..., gestellten Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gem. §85 Abs2 und Abs4 VfGG insoweit Folge gegeben, als der Beschwerdeführer vorerst bis einschließlich 23. Mai 2002 nicht ausgeliefert werden darf; im übrigen wird die Entscheidung über den Antrag auf aufschiebende Wirkung vorbehalten.
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