Verfassungsgerichtshof B806/00

B806/00Verfassungsgericht10.06.2002

Regest

Behördenzuständigkeit, Vergabewesen, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Beteiligter, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B806/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2002

Spruch

Der beschwerdeführende Bund ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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