Verfassungsgerichtshof B576/02

B576/02Verfassungsgericht11.06.2002

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B576/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2002

Spruch

1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird keine Folge gegeben.

2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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