Verfassungsgerichtshof A35/00

A35/00Verfassungsgericht13.06.2002

Regest

Bundeshauptstadt Wien, Gemeinderecht, Gemeinderat, Privatwirtschaftsverwaltung, Partei politische, VfGH / Klagen, Wahlpartei, Parteienförderung, Klubfinanzierung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A35/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2002

Spruch

Die Bundeshauptstadt Wien ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen ihrer Rechtsvertreter den Betrag von EUR 78.772,53 samt 4 % Zinsen seit 29.8.2000 sowie die mit EUR 3.517,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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