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B688/01•Verfassungsgerichtshof B688/01
B688/01Verfassungsgericht17.06.2002
Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlung, Übergangsbestimmung, Gesetz, Ausnahmeregelung - Regel, Vertrauensschutz, VfGH / Präjudizialität
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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