Verfassungsgerichtshof B688/01

B688/01Verfassungsgericht17.06.2002

Regest

Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlung, Übergangsbestimmung, Gesetz, Ausnahmeregelung - Regel, Vertrauensschutz, VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B688/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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